Glossar
Altholz
Als Altholz gelten:
- Holzbauteile und Holzmaterialien aus Gebäudeabbrüchen, Umbauten und Renovationen (z.B. Balken, Böden, Täfer, Decken, Treppen, Fenster, Türen, Einbauten)
- Holzmöbel ohne Bezüge aus anderen Materialien (z.B. Tische, Schränke, Stühle, Holzteile von Polstermöbeln)
- Hölzerne Verpackungen (z.B. Kisten, Verschläge, Harasse, Einweg- und Mehrwegpaletten)
- Gemische aus Altholz und anderen Holzmaterialien ohne problematische Holzabfälle
Anlageanforderungen:
- Altholz darf nur in speziell für diesen Zweck ausgerüsteten und zugelassenen Grossanlagen über 350 kW oder in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) verbrannt werden.
Siehe auch: Restholz, Siedlungsabfälle
Dioxine
Dioxine sind Stoffe, die in der Natur nicht vorkommen. Sie gehören zur Gruppe der halogenierten aromatischen Kohlenwasserstoffe. Sie werden weder gezielt hergestellt noch technisch benötigt, sondern sind unerwünschte Nebenprodukte bei unvollständigen Verbrennungsprozessen in Gegenwart von organisch gebundenem oder freien Halogenen. Einzelne Vertreter der Dioxine wie das TCDD gehören zu den giftigsten künstlich erzeugten Stoffen. Dioxine sind in der Umwelt sehr beständig und nur schwer abbaubar und reichern sich im Fettgewebe an (Muttermilch). Vergiftungen mit Dioxinen sind schleichend, sie führen zu Hautschäden Lebererkrankungen und können Krebs auslösen.
Siehe auch: Schadstoffe
Fossile Energieträger
Fossile Energieträger sind im Gegensatz zu Holz nicht erneuerbar, weil sie über geologische Zeiträume hinweg entstanden und daher begrenz sind. Zu ihnen gehören Kohle, Erdgas, Erdöl oder Methanhydrat. Durch ihre Verwendung wird der globale CO2-Ausstoss einseitig erhöht.
Korrosionsschäden
Bei der Verbrennung verbotener Materialien wie Altholz, Siedlungsabfälle, durch Drosselung der Luftzufuhr oder feuchtes Brennholz können sehr korrosive Abgase entstehen (kondensierende Säuren). In der Folge werden Metallteile im Heizkessel angegriffen und zerfressen. Heizkessel und Kamin werden undicht und müssen repariert oder vorzeitig ersetzt werden. Deshalb richtig feuern und nur sauberes Brennholz verwenden.
Restholz
Als Restholz gelten:
- Produktionsabfälle aus holzverarbeitenden Industrie- und Gewerbebetrieben wie Schreinereien, Zimmereien und Möbelfabriken (z.B. Spanplattenabschnitte, Hobelspäne, Schleifstaub).
- Gemische aus Restholz und naturbelassenem Holz.
- Anlagebeschränkungen
- Restholz darf nur in Holzfeuerungen einer Leistung ab 40 kW verbrannt werden.
- Für die Restholzverwertung gelten strengere Emissionsbegrenzung, die auf den Einzelfall abgestimmt werden müssen
- Restholzfeuerungen sind messpflichtig.
Siehe auch: Altholz, Siedlungsabfälle
Schadstoffe
Unter Schadstoffen sind Stoffe oder Stoffgemische zu verstehen, die für Menschen, Tiere, Pflanzen oder andere Organismen sowie ganze Ökosysteme direkt oder indirekt schädlich sein können. Dabei kann die Schädigung durch Aufnahme in Organismen oder Eintrag in ein Ökosystem oder seine Biomasse hervorgerufen werden. Als „schädlich“ wird ein Stoff in engerem Sinne wegen seiner Wirkung auf ein Ökosystem definiert (von den Mikroben bis hin zu Pflanze, Tier und Mensch).
Siehe auch: Dioxine
Siedlungsabfälle
Unter dem Begriff Siedlungsabfälle werden die Abfallarten Hausmüll, Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Strassenkehricht, Marktabfälle, kompostierbare Abfälle aus der Biotonne, Garten- und Parkabfälle sowie Abfälle aus der Getrenntsammlung von Papier, Pappe, Karton, Glas, Kunststoffe, Holz und Elektronikteile erfasst. Es ist verboten, diese zu verbrennen.
Siehe auch: Altholz
Verpechung/Glanzruss
Die Ursache der Verpechung liegt meist an Bedienungsfehlern, unvollständiger Verbrennung durch mangelnde Hitzeentwicklung oder fehlender Luftversorgung. Dabei werden Kohlenwasserstoff-Verbindungen nicht ausreichend umgesetzt und können im Bereich kälterer Anlageteile als pechartiger Belag kondensieren (Glanzruss).
FAQ: "Wieso ist mein Kamin oder Anlage verpecht?"