Kontrolle

Wer eine Holzfeuerung installieren lassen möchte, braucht eine Bewilligung der zuständigen Behörde. Dazu wird ein Bau- bzw. Anlagengesuch eingereicht. Die Behörde legt mit einer Bewilligung fest, welche Vorschriften und Bedingungen eingehalten werden müssen. Ist die Anlage in Betrieb, wird innerhalb von drei bzw. zwölf Monaten die lufthygienische Abnahmekontrolle durchgeführt. Bei kleinen Holzfeuerungen unter 70 kW genügt meist eine visuelle Kontrolle durch den Feuerungskontrolleur oder Brandschutzexperten.

Geprüft werden Installation, Luftversorgung, Abgasableitung, Kaminhöhe, Brennstoffqualität, Verbrennungsqualität (Rückstände) und Ascheentsorgung. Kontrollen finden in der Regel alle zwei Jahre statt. Sie werden entweder durch die Vollzugsbehörde oder von unabhängigen Dritten durchgeführt. Kaminfeger gelten als geeignete Kontrollpersonen, weil sie von der Heizungsbranche unabhängig sind, über Fachkompetenz verfügen und ohnehin regelmässig bei den Anlagen vorbeikommen.

Tipps:

Mehr Infos:

Aufgabenteilung Gemeindebehörde / Kontrollorgan
Kontrollkonzept FairFeuern
Kaminfeger Schweiz (SKMV) Kurs Holzfeuerungskontrolleur